Mitgliedschaft
Durch das vielseitige sportliche Angebot in den Sparten, den qualifizierten Übungsleitern und die aktive Beteiligung aller Mitglieder in den Sparten können wir auf eine positive Entwicklung der Mitgliederzahlen schauen.
Die Beiträge sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt.
Um in einer Sparte an den Aktivitäten teilnehmen zu können, muss die Mitgliedschaft im VfR erklärt werden.
Spartenbeiträge:
Die Fußballsparte erhebt für aktiv am Mannschaftsspiel teilnehmende Personen einen Spartenbeitrag.
Um Tennisspielen zu können, muss ebenfalls der entsprechende Spartenbeitrag gezahlt werden.
Das gleiche gilt für Zumba und Tanzen; die wir leider nicht ohne Zusatzgebühren anbieten können
Es besteht auch die Möglichkeit förderndes Mitglied zu werden – die sogenannte “passive“ Mitgliedschaft ist sowohl im Hauptverein als auch in der Tennisabteilung möglich. (siehe PDF Download: Beitragsordnung).
So werden Sie bei uns Mitglied:
Den Aufnahmeantrag ausdrucken, ausfüllen und in der Geschäftsstelle oder bei einem Übungsleiter abgeben. Für Familien haben wir ein extra Formular – das kann auch genutzt werden, wenn schon Familienmitglied im Verein ist.
Bitte beachten Sie auch unsere Vereinssatzung und Beitragsordnung. Der Antrag kann auch auf dem PC im PDF-Dokument direkt vorausgefüllt, abgespeichert und versendet werden.
Beitragstabelle
Beiträge | Grundgebühr |
ZUMBA zusätzlich |
Tanzen zusätzlich |
Fußballsparte zusätzlich |
Triathlon zusätzlich |
Tennissparte zusätzlich |
Kinder < 14 Jahre | 50,- € | -- | -- | 36,- € | -- | 28,- € |
Jugendliche (14-18 Jahre) | 50,- € | 30,- € | 50,- € | 36,- € | 35,- € | 46,- € |
Ermäßigter Beitrag* (18-25 Jahre) |
50,- € | 30,- € | 50,- € | -- | 35,- € | 46,- € |
Erwachsene | 75,- € | 30,- € | 50,- € | 60,- € | 35,- € | 59,- € |
Familie | 145,- € | Zuzügl. Spartenbeitrag pro Person | Zuzügl. Spartenbeitrag pro Person | Zuzügl. Spartenbeitrag pro Person | -- | 90,- € |
Passives Mitglied | 60,- € | nicht möglich | nicht möglich | nicht möglich | nicht möglich | 35,50 € |
Fälligkeit (jährl./halbj.) | 1.2./1.8. | 1.2./1.8. | 1.2./1.8. | 1.6./1.12. | 2.1./ - | 2.1./ - |
*: Gemäß Beitragsordnung Personen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres ohne eigenes Einkommen und in der Ausbildung befindlich.