VfR Wilsche - Neubokel
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Mitgliedschaft


Durch das vielseitige sportliche Angebot in den Sparten, den qualifizierten Übungsleitern und die aktive Beteiligung aller Mitglieder in den Sparten können wir auf eine positive Entwicklung der Mitgliederzahlen schauen.

Die Beiträge sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt.
Um in einer Sparte an den Aktivitäten teilnehmen zu können, muss die Mitgliedschaft im VfR erklärt werden.

Spartenbeiträge:
Die Fußballsparte erhebt für aktiv am Mannschaftsspiel teilnehmende Personen einen Spartenbeitrag.
Um Tennisspielen zu können, muss ebenfalls der entsprechende Spartenbeitrag gezahlt werden.

Das gleiche gilt für Zumba und Tanzen; die wir leider nicht ohne Zusatzgebühren anbieten können

Es besteht auch die Möglichkeit förderndes Mitglied zu werden – die sogenannte “passive“ Mitgliedschaft ist sowohl im Hauptverein als auch in der Tennisabteilung möglich. (siehe PDF Download: Beitragsordnung).


So werden Sie bei uns Mitglied:

Den Aufnahmeantrag ausdrucken, ausfüllen und in der Geschäftsstelle oder bei einem Übungsleiter abgeben. Für Familien haben wir ein extra Formular – das kann auch genutzt werden, wenn schon Familienmitglied im Verein ist.
Bitte beachten Sie auch unsere Vereinssatzung und Beitragsordnung. Der Antrag kann auch auf dem PC im PDF-Dokument direkt vorausgefüllt, abgespeichert und versendet werden.


Beitragstabelle

Beiträge Grundgebühr ZUMBA
zusätzlich
Tanzen
zusätzlich
Fußballsparte
zusätzlich
Triathlon
zusätzlich
Tennissparte
zusätzlich
Kinder < 14 Jahre 50,- € -- -- 36,- € -- 28,- €
Jugendliche (14-18 Jahre) 50,- € 30,- € 50,- € 36,- € 35,- € 46,- €
Ermäßigter Beitrag*
(18-25 Jahre)
50,- € 30,- € 50,- € -- 35,- € 46,- €
Erwachsene 75,- € 30,- € 50,- € 60,- € 35,- € 59,- €
Familie 145,- € Zuzügl. Spartenbeitrag pro Person Zuzügl. Spartenbeitrag pro Person Zuzügl. Spartenbeitrag pro Person -- 90,- €
Passives Mitglied 60,- € nicht möglich nicht möglich nicht möglich nicht möglich 35,50 €
Fälligkeit (jährl./halbj.) 1.2./1.8. 1.2./1.8. 1.2./1.8. 1.6./1.12. 2.1./ - 2.1./ -

*: Gemäß Beitragsordnung Personen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres ohne eigenes Einkommen und in der Ausbildung befindlich.

Downloads Anträge und Satzung