VfR Wilsche - Neubokel
Sie sind hier: Startseite » Corona News

Corona Update

Donnerstag, 7. Oktober 2021 - 00:12 Uhr
Inzidenz in Gifhorn stabil unter 50

Sofern keine Warnstufe vorliegt bzw. der Inzidenzwert stabil unter 50 liegt, gilt für die Sportausübung in geschlossenen Räumen das Gleiche, wie für die Sportausübung im Freien. D. h., die 3G-Regelung trifft nicht mehr zu. Der VfR würde es aber sehr begrüßen, wenn sich die Teilnehmer an Kursen impfen lassen.
Das Hygienekonzept für die Hallen sieht folgendes vor:
O Die Reinigung der Hallen, der Kabinen und Duschen wird durch die Stadtverwaltung organisiert.
o In den Toilettenräumlichkeiten ist auf Abstand (1,5m) zu Gruppenfremden zu achten – ggf. betritt nur eine Person den Raum.
o Nach Nutzung sind die Kontaktflächen durch den Nutzer zu desinfizieren. entsprechend Mittel stellt die Stadtverwaltung zur Verfügung.
o auf ausreichende Lüftung zwischen verschiedenen Nutzergruppen ist zu achten. o Erwachsene desinfizieren die Hände nach Möglichkeit beim Betreten des Sportheims. Kinder waschen die Hände gründlich.
o Beim Betreten bzw. Verlassen der Hallen ist darauf zu achten, dass mit der nachfolgenden bzw vorherigen Nutzergruppe der Mindestabstand eigehalten wird.

Mittwoch, 22. September 2021 - 11:36 Uhr
Corona Verordnung aktualisiert (22.09.2021)

Nicht geimpfte VfR Mitglieder müssen sich vermehrt auf das Corona-Virus testen las-sen. Die Warnstufen richten sich neben der Inzidenz auch nach der Zahl der Corona-Patienten in den Krankenhäusern und deren Anteil an der Belegung der Intensivbet-ten. Wenn ein oder mehrere dieser Parameter einen Schwellenwert überschreiten, zei-gen drei Warnstufen (1, 2 und 3) dies an.
Zu finden auf der Webseite des Landkreises
(https://www.gifhorn.de/der-landkreis/presseportal/coronavirus-aktuelle-informationen/).

Wichtige Basisschutz-Maßnahmen wie Maske, Abstand, Hygiene und Lüften bleiben für alle bestehen.
Wenn sich der Landkreis Gifhorn in der Warnstufe 1 befindet bzw. an 5 Werktagen den Inzidenzwert von 50 überschritten hat gilt in geschlossenen Räumen (Sportheim, Halle des Wilscher DGH, DGH Neubokel) die 3G-Regel.

...3G-Regel
Hiernach können nur Personen an Veranstaltungen im Innenraum teilnehmen, die nachweislich vollständig geimpft, genesen oder getestet sind. Ausgenommen sind Kin-der unter sieben Jahren und minderjährige Schüler, die regelmäßig getestet werden.
..1. Geimpft: Ab dem 15. Tag nach der letzten, notwendigen Corona-Impfung.
..2. Genesen: Die überstandene Corona-Infektion liegt mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurück.
..3. Getestet: Gültige Test sind:
....a. PCR- Test (beim Arzt oder im Testzentrum):Probenentnahme durch Medizini-sches Personal, Auswertung im Labor
....b. PoC-Antigen-Schnelltest (Bürgertest):Hier wird von geschultem Personal (Test-zentrum, Apotheke, Arzt) eine Probe entnommen und vor Ort ausgewertet. Er-gebnis und Nachweis innerhalb von 15 - 30 Minuten. Er ist 24 Std. gültig
....c. Selbsttest: Ist unter Aufsicht ca. 20 Minuten vor der Veranstaltung durchführen. Er ist 24 Std. gültig. Der VfR kann darauf bestehen, die Aufsichtsperson zu stel-len. Der Test ist von dem Nutzer mitzubringen. In Ausnahmefällen kann der Test auch vom VfR erworben werden.
....d. Personen, die eine ärztliche Ausnahmegenehmigung vorweisen, dass eine Impfung aus medizinischen Gründen nicht möglich ist, müssen auch getestet sein.
Der VfR übt bei seinen Veranstaltungen das Hausrecht aus.

Die Personen, die die erforderliche Bescheinigung über die Impfung, einen aktuellen Test bzw. die Genesung nicht vorlegen, dürfen die Angebote des VfR in geschlosse-nen Räumen aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen leider nicht wahrnehmen und haben das Gebäude umgehend zu verlassen.

...Besonderheit Sportheim:
Zu unterscheiden ist zwischen Nutzung

....a) ohne öffentlichem Ausschank: 3G-Regeln sind anzuwenden wenn mehr als 25 Personen anwesend sind. Z.B. Treffen der gewählten Organe (Spartenleitung, Hauptvorstandes), Teambesprechungen der Mannschaften.

....b) mit öffentlichem Ausschank an Tagen mit Veranstaltungen. Anwendung der 3G-Regel ohne Ausnahme. Medizinische Maske von Besuchern zu tragen. Kann am Platz abgenommen werden.

...Hygienekonzept Maschstadion

..A. Grundsätzlich
...• Die Reinigung des Sportheims, der Kabinen und Duschen wird durch die Stadtverwaltung organisiert.
...• In den Toilettenräumlichkeiten ist auf Abstand (1,5m) zu achten – ggf. betritt nur eine Person den Raum.
...• Nach Nutzung sind die Kontaktflächen durch den Nutzer zu desinfizieren.
...• Auf ausreichende Lüftung zwischen verschiedenen Nutzergruppen ist zu ach-ten.
•... Erwachsene desinfizieren die Hände nach Möglichkeit beim Betreten des Sportheims. Kinder waschen die Hände gründlich.

..B. Trainingsbetrieb
..• Zutritt durch den Haupteingang und der Austritt über den Parkplatz wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.

..C. Veranstaltungen
..• Ein- und Auslass werden durch Absperrgitter geregelt um Abstand (1,5m) zu wahren.
..• Von Besuchern ist eine medizinische Maske beim Betreten des Gastraumes zu tragen.
..• Ab 25 Besuchern werden Kontaktdaten über eine handschriftliche Liste oder die Luca App erhoben. Die Daten sind drei Wochen aufzubewahren.
..• Ab der Warnstufe 3 gilt 3G auch für draußen. Nicht-Geimpfte und Nicht-Genesene müssen einen negativen PCR Test und eine FFP2 Maske (oder ver-gleichbares Schutzniveau) vorweisen bzw. tragen.

..D. Sonstige Nutzung
Beim Betreten bzw. Verlassen der Anlage Mindestabstand (1,5m) wahren.
Die Trainer bzw. Betreuer haben ihre Teams über die Hygiene und sonstigen Corona-Maßnahmen zu informieren.

Corona-Verantwortliche des VfR
...Harald Grotjahn 0151 126 30889
...Martina Genzler 0175 204 9177

Freitag, 27. August 2021 - 10:23 Uhr
Neue Corona-Verordnung in Kraft

Nicht geimpfte VfR Mitglieder müssen sich vermehrt auf das Corona-Virus testen lassen. Die neuen Warnstufen richten sich neben der Inzidenz auch nach der Zahl der Corona-Patienten in den Krankenhäusern und deren Anteil an der Belegung der Intensivbetten. Wenn ein oder mehrere dieser Parameter einen Schwellenwert überschreiten, zeigen drei neue Warnstufen (1, 2 und 3) dies an.
Zu finden auf der Webseite des Landkreises
(https://www.gifhorn.de/der-landkreis/presseportal/coronavirus-aktuelle-informationen/).

Wichtige Basisschutz-Maßnahmen wie Maske, Abstand, Hygiene und Lüften bleiben für alle bestehen. Die neue Verordnung gilt zunächst bis zum 22. September.

....3G-Regel
Die Regel gilt, wenn sich der Landkreis Gifhorn in der Warnstufe 1 befindet bzw. die 7-Tage-Inzidenz von 50 überschritten hat. D. h. , dann können nur Personen an Veranstaltungen im Innenraum teilnehmen, die nachweislich vollständig geimpft, genesen oder getestet sind. Ausgenommen sind Kinder unter sieben Jahren und minderjährige Schüler, die regelmäßig getestet werden.
...1. Geimpft: Ab dem 15. Tag nach der letzten, notwendigen Corona-Impfung.
...2. Genesen: Die überstandene Corona-Infektion liegt mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurück.
...3. Getestet: Gültige Test sind:
......a. PCR- Test (beim Arzt oder im Testzentrum):Probenentnahme durch Medizinisches Personal, Auswertung im Labor
.....b. PoC-Antigen-Schnelltest (Bürgertest):Hier wird von geschultem Personal (Testzentrum, Apotheke, Arzt) eine Probe entnommen und vor Ort ausgewertet. Ergebnis und Nachweis innerhalb von 15 - 30 Minuten. Er ist 24 Std. gültig
......c. Selbsttest: Ist unter Aufsicht ca. 20 Minuten vor der Veranstaltung durchführen. Er ist 24 Std. gültig. Der VfR kann darauf bestehen, die Aufsichtsperson zu stellen. Der Test ist von dem Nutzer mitzubringen. In Ausnahmefällen kann der Test auch beim VfR gekauft werden.
......d. Personen, die eine ärztliche Ausnahmegenehmigung vorweisen, dass eine Impfung aus medizinischen Gründen nicht möglich ist, müssen auch getestet sein.

Der VfR übt bei seinen Veranstaltungen das Hausrecht aus.

Die Personen, die die erforderliche Bescheinigung über die Impfung, einen aktuellen Test bzw. die Genesung nicht vorlegen, dürfen die Angebote des VfR in geschlossenen Räumen aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen leider nicht wahrnehmen und haben das Gebäude umgehend zu verlassen.

Dienstag, 17. August 2021 - 16:07 Uhr
Teilnahme für Ungeimpfte erschwert

Auszug aus den häufig gestellten Fragen:

Wie geht es in Niedersachsen nach der Videokonferenz mit der Bundeskanzlerin am 10.8.21 mit den Corona-Regeln weiter?
....Zunächst bleibt es bei den bestehenden Regelungen, ausgerichtet an der regionalen Inzidenz. Auf Basis der Beschlüsse wird aber derzeit die Corona-Verordnung durch die Landesregierung umfänglich überarbeitet und soll in neuer Form voraussichtlich zum 25. August in Kraft treten.
Bis dahin gilt die aktuelle Verordnung mit ihren inzidenzbasierten Regelungen weiter, wobei die Kommunen bei der Anwendung der Stufen wie bisher einen gewissen Handlungsspielraum haben.
Was bedeutet die 3G-Regel und wird diese in Niedersachsen kommen?
Um den weiteren Anstieg der Infektionszahlen in Deutschland zu vermeiden, wird auch in Niedersachsen (voraussichtlich ab 25. August) im Sinne der 3G-Regel für alle Personen, die weder vollständig Geimpfte noch Genesene sind, in vielen Bereichen die Vorlage eines negativen Antigen-Schnelltests notwendig sein.
(3G = Zutritt nur für geimpfte, genesene oder getestete Personen)
Nach den Bund-Länder-Beschlüssen soll dies für folgende Bereiche vorgesehen werden:
[…]
Teilnahme an Veranstaltungen und Festen (z.B. Informations-, Kultur- oder Sportveranstaltungen) in Innenräumen
Sport im Innenbereich (z.B. in Fitness-Studios, Schwimmbädern oder Sporthallen)
[…]
Eine Konkretisierung und eine Festlegung, bei welchem Infektionsgeschehen dies greift, erfolgt in der Verordnungsänderung zum 25. August.

Wird der Wegfall der kostenlosen Tests auch in Niedersachsen kommen?
... Ja, ab 11. Oktober gilt dies bundesweit.

Mittwoch, 23. Juni 2021 - 21:42 Uhr
Sport beim VfR läuft fast wieder normal

Die Inzidenzwerte für Gifhorn sind stabil unter 10 – insofern läuft der Trainingsbetrieb fast normal.
Auch ins Sportheim dürfen wir nun mit 25 Personen ohne besondere Maßnahmen.
***Der Link unter der Überschrift führt zum Merkblatt "Sport" des Landkreises Gifhorn.***
Einige Hygienemaßnahmen müssen muss allerdings noch berücksichtigt werden:
* Kontaktfreie Begrüßung
* Unterschiedliche Ein- und Ausgänge nutzen,
......wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
* Häufiges Lüften
......insbesondere vor dem Eintreffen der nachfolgenden Trainingsgruppe.
* Händewaschen bzw. desinfizieren.
* Bei Krankheitssymptomen zuhause bleiben.

Neuere Beiträge  Ältere Beiträge

Anmelden